Markenrecherche

Vor der Anmeldung einer Marke empfiehlt es sich unbedingt, eine professionelle Markenrecherche durchführen zu lassen.

Sinnvoll ist eine Markenrecherche schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt, bevor viel Energie in die Gestaltung einer potentiellen Marke gesteckt wird.

Spätestens bevor Sie Ihre Marke anmelden, sollten Sie sich vergewissern, dass Ihre Marke oder ein ähnliches Zeichen nicht bereits eingetragen wurde. So können Sie sich viel Ärger ersparen, denn der Inhaber einer älteren Marke kann Widerspruch gegen Ihre jüngere Marke einlegen. Die Gefahr der Löschung Ihrer Marke, mit der sie vielleicht schon am Markt agieren, ist damit gegeben.

Da schon die Eintragung einer Marke eine Markenverletzung einer älteren Marke sein kann, besteht zusätzlich noch die Gefahr, dass der Inhaber der älteren Marke Sie wegen Markenverletzung auf Unterlassung verklagt.

Sie können die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragenen Marken grundsätzlich selbst recherchieren, um einen ersten Überblick zu erhalten. Eine belastbare DPMA-Markenrecherche sollten Sie jedoch einem Anwalt für Markenrecht anvertrauen.

Das Markenamt selbst prüft nicht, ob ihre neue Marke mit einer älteren Marke kollidiert. Das Amt prüft im Rahmen der Markeneintragung nur auf so genannte absolute Schutzhindernisse (z.B. fehlende Unterscheidungskraft der Marke oder Irreführungsgefahr), nicht aber auf die Schutzrechte Dritter.

Auch nachdem Ihre Marke eingetragen wurde, sollten Sie regelmäßig prüfen, ob Mitbewerber diese Marke oder ähnliche Zeichen ebenfalls nutzen oder registriert haben.

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